Wohnflächen-Rechner nach Wohnflächenverordnung
Berechnen Sie die anrechenbare Wohnfläche Ihrer Immobilie — kostenlos und nach WoFlV.
Räume
Gesamtwohnfläche
65,5 m²
anrechenbar nach WoFlV
Grundfläche gesamt
70,0 m²
alle Räume summiert
Differenz
4,5 m²
nicht angerechnet
Hinweis: Berechnung nach WoFlV §1-4. Für eine verbindliche Berechnung beauftragen Sie bitte einen Sachverständigen.
Wohnfläche richtig berechnen
Was zählt zur Wohnfläche?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004, welche Flächen zur Wohnfläche zählen. Grundsätzlich gehören alle Räume dazu, die ausschließlich zur Wohnung gehören: Wohn- und Schlafzimmer, Küche, Bad, Flure innerhalb der Wohnung sowie Abstellräume. Balkone und Terrassen werden in der Regel zu 25 % angerechnet. Räume unter Dachschrägen zählen nur anteilig — je nach lichte Höhe. Keller, Garagen, Heizungsräume und Waschküchen zählen nicht zur Wohnfläche.
Häufige Fehler bei der Wohnflächenberechnung
Der häufigste Fehler: Dachschrägen werden komplett als Wohnfläche gezählt. Laut WoFlV zählen Flächen mit einer Deckenhöhe unter 1 Meter gar nicht, Flächen zwischen 1 und 2 Metern nur zur Hälfte. Auch Balkone und Terrassen werden oft mit 50 % statt der korrekten 25 % angesetzt. Ein weiterer typischer Fehler: Kellerräume oder Abstellräume außerhalb der Wohnung werden zur Wohnfläche gezählt, obwohl sie laut WoFlV nicht dazugehören.
Warum ist die Wohnfläche wichtig?
Die korrekte Wohnfläche ist entscheidend für viele Bereiche: Die Miete wird pro Quadratmeter berechnet — eine falsche Wohnflächenangabe kann zu überhöhten oder zu niedrigen Mieten führen. Auch der Kaufpreis orientiert sich am Quadratmeterpreis. Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müll werden häufig nach Wohnfläche umgelegt. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Eine professionelle Wohnflächenberechnung schützt sowohl Eigentümer als auch Mieter vor finanziellen Nachteilen.